Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Projekt Seelenhund – Hundetraining
Stand: 11. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Projekt Seelenhund (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern (nachfolgend „Kunden“) über die angebotenen Hundetrainings- und Beratungsleistungen.
(2) Das Angebot umfasst insbesondere:
- Einzeltraining und individuelles Hundetraining;
- Social Walks und Begegnungstraining;
- Intensivtraining und Hausbesuche;
- sonstige individuell vereinbarte Leistungen im Bereich Hundetraining und Verhaltensberatung.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(4) Vertragspartner ist:
Projekt Seelenhund
Inhaber: Michael Eppel
Anschrift: Wachenburgstr. 119, 68219 Mannheim
E-Mail: info@projekt-seelenhund.de
Telefon/WhatsApp: +49 151 52382647
Website: https://www.projekt-seelenhund.de
§ 2 Vertragsgegenstand und Trainingsziel
(1) Der Anbieter erbringt individuell abgestimmte Dienstleistungen im Bereich Hundetraining, Verhaltenstraining und Mensch-Hund-Beratung.
(2) Inhalt, Umfang, Dauer, Ort und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung oder der konkreten Leistungsbeschreibung.
(3) Das Training dient der Unterstützung des Kunden bei der Erreichung vereinbarter Trainingsziele. Ein bestimmter Trainingserfolg, eine vollständige Beseitigung von Verhaltensproblemen oder ein bestimmtes Verhalten des Hundes kann nicht garantiert werden.
(4) Der Trainingserfolg hängt unter anderem von den individuellen Eigenschaften des Hundes, seiner Vorgeschichte, den Trainingsbedingungen und der konsequenten Umsetzung der vereinbarten Übungen durch den Kunden ab.
(5) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Dienstleistung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
(1) Anfragen und Buchungen können insbesondere über die Website oder E-Mail erfolgen.
(2) Eine Anfrage des Kunden stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar, sofern sich aus der Kommunikation nichts anderes ergibt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt oder die Parteien auf andere Weise eindeutig eine verbindliche Vereinbarung treffen.
(4) Die Buchungsbestätigung soll die gebuchte Leistung, den Termin, den Ort und die vereinbarte Vergütung enthalten.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Buchung zutreffende Kontaktdaten und die für die sichere Durchführung des Trainings erforderlichen Angaben zum Hund zu machen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich vereinbarten Preise.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach der Buchungsbestätigung und vor Beginn der gebuchten Leistung zu zahlen. Der Anbieter teilt dem Kunden die Zahlungsweise und gegebenenfalls die Zahlungsfrist bei der Buchung mit.
(3) Zusatzleistungen, Fahrtkosten oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn diese vorab vereinbart oder dem Kunden vor der Buchung transparent mitgeteilt wurden.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
§ 5 Absage, Verschiebung und Nichterscheinen durch den Kunden
(1) Vereinbarte Termine können vom Kunden abgesagt oder eine Verschiebung kann angefragt werden. Die Absage soll in Textform, insbesondere per WhatsApp oder E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Anbieter.
(2) Bei einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn entstehen dem Kunden für den abgesagten Termin keine Ausfallkosten. Bereits geleistete Zahlungen werden für diesen Termin erstattet oder auf Wunsch des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet.
(3) Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn oder bei Nichterscheinen kann der Anbieter eine Ausfallvergütung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Höhe richtet sich nach der Art der gebuchten Leistung, dem konkret entstandenen Vergütungsausfall und den ersparten Aufwendungen.
(4) Eine Ausfallvergütung wird nicht verlangt, soweit die gebuchte Zeit anderweitig vergütet genutzt werden konnte oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsausfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Bei mehrteiligen Trainingspaketen oder flexiblen Trainingsvereinbarungen gelten diese Regelungen für den jeweils verbindlich vereinbarten Termin. Eine Absage einzelner Termine führt nicht automatisch zum Wegfall des gesamten Pakets oder zu einer Kündigung des Vertrags.
(6) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
§ 6 Absage, Verschiebung und Abbruch durch den Anbieter
(1) Der Anbieter darf einen Termin aus einem sachlich gerechtfertigten wichtigen Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei eigener Erkrankung, ungeeigneten Wetterbedingungen, einer konkreten Gefährdung von Menschen oder Tieren oder sonstigen Umständen, die eine sichere und fachgerechte Durchführung verhindern.
(2) Bei einer Absage durch den Anbieter wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann die Leistung nicht nachgeholt werden oder wünscht der Kunde keinen Ersatztermin, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die nicht erbrachte Leistung erstattet, soweit keine abweichende gesetzliche Regelung greift.
(3) Der Anbieter kann eine Übung oder Trainingseinheit unterbrechen oder abbrechen, wenn eine konkrete Gefahr besteht, wesentliche Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden oder eine fachgerechte Durchführung nicht mehr möglich ist.
(4) Soweit der Kunde den Abbruch zu vertreten hat, richten sich etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine automatische Einbehaltung des gesamten Entgelts allein wegen eines Abbruchs findet nicht statt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde bleibt für seinen Hund verantwortlich und hat ihn während des Trainings so zu sichern und zu führen, dass keine vermeidbaren Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen entstehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter vor Trainingsbeginn über bekannte Umstände zu informieren, die für die Sicherheit oder Durchführung des Trainings relevant sind. Dazu gehören insbesondere:
- bekannte Beißvorfälle oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten;
- bekannte Erkrankungen, Schmerzen oder gesundheitliche Einschränkungen;
- ansteckende Erkrankungen oder ein entsprechender Verdacht;
- ausgeprägte Ängste, Fluchtverhalten oder besondere Unverträglichkeiten;
- sonstige bekannte Risiken, die für Menschen oder Tiere von Bedeutung sein können.
(3) Der Kunde befolgt angemessene Sicherheitsanweisungen des Anbieters, insbesondere zu Leinenführung, Abstand, Begegnungssituationen und dem Einsatz geeigneter Sicherungsmittel.
(4) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung von Trainingshinweisen im Alltag. Der Anbieter darf aus Sicherheitsgründen von Übungen absehen oder diese anpassen.
(5) Die Mitwirkungspflichten begründen keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung des Anbieters.
§ 8 Hundehaftpflichtversicherung
(1) Für die Teilnahme am Training muss für den teilnehmenden Hund eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestehen, die Schäden gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Hundehaltung abdeckt.
(2) Der Kunde versichert, dass für den Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Auf begründete Nachfrage hat der Kunde einen geeigneten Nachweis vorzulegen.
(3) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Versicherungsschutz endet, ruht oder in wesentlichen Punkten eingeschränkt wird.
(4) Besteht kein ausreichender Versicherungsschutz, kann der Anbieter die Teilnahme aus Sicherheits- und Haftungsgründen bis zur Klärung ablehnen. Gesetzliche Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
(5) Die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ändert nichts an der gesetzlichen Haftung des Hundehalters, des Anbieters oder sonstiger Beteiligter.
§ 9 Sicherheit bei Social Walks und Begegnungstraining
(1) Bei Social Walks und Begegnungstrainings sind die Anweisungen des Anbieters zur Einhaltung geeigneter Abstände, zur Leinenführung und zum Ablauf der Übungen zu beachten.
(2) Hunde sind entsprechend den individuellen Anforderungen und den konkreten Anweisungen des Anbieters zu sichern. Eine Pflicht zur Verwendung bestimmter Hilfsmittel besteht nur, soweit sie für die jeweilige Veranstaltung vorab mitgeteilt oder aus konkreten Sicherheitsgründen erforderlich ist.
(3) Der Kunde teilt dem Anbieter vor Beginn mit, wenn sein Hund in bestimmten Situationen voraussichtlich nicht sicher geführt werden kann oder besondere Schutzmaßnahmen benötigt.
(4) Der Anbieter kann Übungen verändern, einzelne Begegnungen auslassen oder die Teilnahme an einer konkreten Übung ablehnen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
(5) Die Teilnahme erfolgt nicht unter der Voraussetzung, dass sämtliche Hunde miteinander verträglich sind. Ziel und Ablauf der Veranstaltung werden unter Berücksichtigung der konkreten Gruppensituation gestaltet.
§ 10 Haftung und tatsächliche Übernahme des Hundes
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
(5) Der Kunde bleibt grundsätzlich für seinen Hund verantwortlich und hat alle ihm zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu vermeiden.
(6) Führt, hält oder sichert der Anbieter den Hund im Rahmen einer Übung, eines Hausbesuchs oder eines Intensivtrainings tatsächlich selbst, übernimmt er für diesen Zeitraum die erforderliche Sorgfalt bei der Durchführung der vereinbarten Tätigkeit. Eine pauschale Übertragung sämtlicher Risiken auf den Kunden findet nicht statt.
(7) Die tatsächliche Führung des Hundes durch den Anbieter begründet weder einen generellen Haftungsausschluss zugunsten des Anbieters noch eine automatische Haftungsübernahme für sämtliche Schäden. Die Verantwortlichkeit der Beteiligten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
(8) Für Schäden, die der Hund verursacht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Tierhalter- und gegebenenfalls Tieraufseherhaftung. Ob und in welchem Umfang der Kunde, der Anbieter oder eine andere Person haftet, richtet sich insbesondere danach, wer den Hund hält, wer die tatsächliche Aufsicht übernommen hat und wodurch der Schaden verursacht wurde.
(9) Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, vor Trainingsbeginn zu prüfen, ob dessen Hundehalter-Haftpflichtversicherung Schäden im Rahmen von Hundetraining und einer vorübergehenden Führung durch Dritte abdeckt. Die eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht des Anbieters muss die tatsächlich angebotenen Tätigkeiten einschließlich der vorübergehenden Führung fremder Hunde abdecken.
.§ 11 Gesundheit und Teilnahmefähigkeit des Hundes
(1) Der Kunde nimmt nur mit einem Hund am Training teil, dessen Gesundheitszustand die Teilnahme zulässt.
(2) Bei ansteckenden Erkrankungen, erheblichen gesundheitlichen Beschwerden oder einer konkreten Gefährdung anderer Teilnehmer und Tiere ist der Anbieter vorab zu informieren. Bei begründeten Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken kann die Teilnahme verschoben oder abgelehnt werden.
(3) Erforderliche tierärztliche Untersuchungen oder Behandlungen sind nicht Bestandteil der Trainingsleistung und müssen gegebenenfalls durch einen Tierarzt erfolgen.
(4) Die Absage eines Termins aus gesundheitlichen Gründen richtet sich nach § 5 dieser AGB und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Widerrufsrecht und Fernabsatz
(1) Bei online, per WhatsApp oder E-Mail geschlossenen Verträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
(2) Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob diese Ausnahme auf ein konkretes Angebot von Projekt Seelenhund anwendbar ist, hängt von der tatsächlichen Art und Ausgestaltung der gebuchten Leistung ab.
(3) Bei Leistungen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung sowie die vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen. Die Widerrufsfrist und ihre Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Soll eine widerrufliche Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen vor Leistungsbeginn gesondert eingeholt beziehungsweise erteilt. Ein Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen oder ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
(5) Die vertragliche 24-Stunden-Absageregelung ist von einem gesetzlichen Widerruf zu unterscheiden. Sie beschränkt ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht nicht.
§ 13 Datenschutz und Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Die Kommunikation kann, sofern der Kunde diesen Kommunikationsweg nutzt, über WhatsApp erfolgen. Der Kunde kann sich für organisatorische Mitteilungen auch an die vom Anbieter bereitgestellte E-Mail-Adresse wenden.
(3) Der Anbieter verwendet Informationen über den Hund, soweit sie für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der vereinbarten Trainingsleistung erforderlich sind.
(4) Foto- oder Videoaufnahmen, die den Kunden oder andere Personen identifizierbar zeigen, werden nicht allein durch diese AGB zur Veröffentlichung freigegeben. Hierfür ist gegebenenfalls eine gesonderte Rechtsgrundlage oder Einwilligung erforderlich.
§ 14 Gutscheine und sonstige Leistungen
(1) Soweit Gutscheine, Trainingspakete oder sonstige Zusatzangebote angeboten werden, gelten die bei Erwerb vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Preise.
(2) Für Gutscheine und Pakete gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verjährung, Erfüllung und Widerruf. Abweichende Bedingungen müssen vor dem Kauf transparent vereinbart werden.
(3) Besondere Bedingungen für Intensivtrainings, Hausbesuche oder weitere Leistungen können in einer gesonderten Leistungsvereinbarung geregelt werden. Bei Widersprüchen gehen individuell ausgehandelte Vereinbarungen diesen AGB vor, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unberührt.
(3) Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
Projekt Seelenhund
Wachenburgstr. 119
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Telefon: +49 151 52382647
E-Mail: info@projekt-seelenhund.de
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